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IT-Security und Datenschutz
IT-Security und Datenschutz liegen thematisch dicht beieinander. Dabei ist der Datenschutz gem. BDSG ein Persönlichkeitsrecht. Er dient dem Schutz der personenbezogenen Daten in der Datenverarbeitung und ist somit auch ein spezieller Bereich der IT-Sicherheit.
IT-Security
In der IT-Security geht es prinzipiell um genau drei Themen:
- Vertraulichkeit der Daten
- Integrität der Daten
- Verfügbarkeit der Daten
Alle anderen Themen lassen sich immer wieder auf diese drei Aspekte zurückführen.
Datenschutz gem. BDSG
Der Datenschutz gem. BDSG ist eine gesetzliche Fokussierung auf - vereinfacht gesagt -
- den Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung in seinem Persönlichkeitsrecht durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten
- durch die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch
- öffentliche Stellen des Bundes,
- öffentliche Stellen der Länder,
- nicht-öffentliche Stellen (nur ausschließliche persönliche oder familiäre Tätigkeiten sind ausgenommen).
(für weitere Details zum Geltungsbereich und den genauen Wortlaut vgl. BDSG §1)